Durch KOMPASS sollen hauptberuflich tätige Solo-Selbstständige mit max. 1 Vollzeitäquivalent (VZÄ) an Beschäftigten bei der Erhöhung der Bestandsfestigkeit ihres Geschäftsmodells unterstützt werden. Schlüssel dazu
soll ein unbürokratisches und niedrigschwelliges Verfahren für den Zugang zu Qualifizierungsleistungen sein, um Perspektiven für eine zukunftssichere Solo-Selbstständigkeit zu schaffen.
Förderung der Unternehmensberatung ab 01.01.2023 durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Auch in Nicht-Krisenzeiten geraten gewerbliche und freiberufliche Solo-Selbstständige immer wieder in existenzielle Gefährdungslagen. Neben den nötigen zeitlichen und personellen Ressourcen fehlt es den Betroffenen oftmals auch an grundlegenden Kenntnissen, um sich krisenfest und gegenüber der Konkurrenz wettbewerbsfähig aufzustellen. Unsicherheit und Angst vor Verschuldung oder Insolvenz sind ständige Begleiter. Wichtige mittel- und langfristige Aufgaben wie Digitalisierung treten häufig in den Hintergrund. Durch KOMPASS sollen hauptberuflich tätige Solo-Selbstständige mit max. 1 Vollzeitäquivalent (VZÄ) an Beschäftigten bei der Erhöhung der Bestandsfestigkeit ihres Geschäftsmodells unterstützt werden. Schlüssel dazu soll ein unbürokratisches und niedrigschwelliges Verfahren für den Zugang zu Qualifizierungsleistungen sein, um Perspektiven für eine zukunftssichere Solo-Selbstständigkeit zu schaffen. Im Kern sollen Programmteilnehmende durch zentrale Weiterbildungsmaßnahmen in die Lage versetzt werden, ihr Geschäftsmodell nach Möglichkeit krisenfest(er) und zukunftsfähiger zu gestalten. Nach Beendigung der Förderung
sollen die Teilnehmenden über erweiterte Kompetenzen für ihr Unternehmen verfügen, um ihr Geschäftsmodell erfolgreich(er) weiterzuführen.
Programmsteckbrief
Zielgruppe: Selbstständige Solo-Selbstständige/Freiberufler
Standorte: Liste Anlaufstellen (esf.de)
Laufzeit: 15.10.2022 - 30.04.2026
Start der Projekte: Eine Antragstellung für Solo-Selbstständige ist ab dem 17.07.2023 möglich.
Verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Förderschwerpunkt: Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung, Gründungen und Unternehmertum sowie Anpassung an den Wandel
Antragsberechtigte für Projektförderung
Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die entsprechend der in der Förderrichtlinie genannten Auswahlkriterien fachliche Erfahrung mit Solo-Selbstständigen, Beratungserfahrung sowie ihre fachliche und administrative Eignung nachweisen können.
Links
FAQ für Soloselbständige
https://www.esf.de/portal/SharedDocs/PDFs/DE/Programme-2021-2027/BMAS/kompass_faq_solo_selbststaendige.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Fördergrundsätze für die Bewilligung von Zuwendungen
https://www.esf.de/portal/SharedDocs/PDFs/DE/Programme-2021-2027/foerdergrundsaetze_6.0.pdf?__blob=publicationFile&v=
Amtliche Veröffentlichung- Bundesanzeiger
https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung?2
Quelle: https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/Foerderprogramme/bmas/kompass.html