Was ist neu bei der Überbrückungshilfe III?
- Eigenkapitalzuschuss für Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in mindestens drei Monaten im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021.
- Für Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent: Erhöhung der Fixkostenerstattung auf 100 Prozent.
- Antragsberechtigung für kirchliche Unternehmen und bis 31.10.2020 gegründete Start-ups.
- Sonderabschreibungsmöglichkeiten für mehr Waren (bisher nur Winterware und verderbliche Ware) auf Hersteller, Großhändler und professionelle Verwender erweitert.
- Für Unternehmen der Veranstaltungs-, Kultur- und Reisewirtschaft wird zusätzlich zur allgemeinen Personalkostenpauschale für jeden Fördermonat eine Anschubhilfe in Höhe von 20 Prozent der Lohnsumme eingeführt, die im entsprechenden Referenzmonat 2019 angefallen wäre. Die maximale Gesamtförderhöhe dieser Anschubhilfe beträgt 2 Mio. Euro.
- Die Veranstaltungs- und Kulturbranche kann zusätzlich Ausfall- und Vorbereitungskosten, die bis zu 12 Monate vor Beginn des geplanten Veranstaltungsdatums angefallen sind, geltend machen
- Unternehmen und Soloselbstständige erhalten nachträgliches Wahlrecht zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung.
Mit der Überbrückungshilfe III werden Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro unterstützt
Anträge können bis zum 31. August 2021 gestellt werden. Änderungsanträge können seit 27. April 2021 gestellt werden.
Weitere Informationen Überbrückungshilfe III finden auf der Website des
BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)
Quelle: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ueberbrueckungshilfe/Ueberbrueckungshilfe-III/ueberbrueckungshilfe-iii.html