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Die DSGVO bildet den datenschutzrechtlichen Rahmen innerhalb der Europäischen Union. Unternehmen müssen ihre Geschäftsabläufe ab dem 25. Mai 2018 an die neue Rechtslage anpassen.

Ziel der Verordnung ist eine angemessene Balance zwischen Wirtschafts- und Verbraucherinteressen in Zeiten fortschreitender Digitalisierung. Sie stärkt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung durch höhere Transparenz und mehr Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger mit Blick auf ihre Daten. Gleichzeitig schafft die Verordnung einen zukunftsorientierten Rechtsrahmen für datenverarbeitende Unternehmen und innovative Geschäftsmodelle.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Digitale-Welt/europaeische-datenschutzgrundverordnung.html

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